Hotel

Kulinarik im Haus für unsere Hotelgäste

Damit Sie Ihren Aufenthalt bei uns entspannt genießen können, haben wir jeden Abend (Montag bis Sonntag) einen Platz in unserem Restaurant für Sie reserviert.

Bitte beachten Sie unsere Besonderheiten am Wochenanfang:

  • Montag & Dienstag: An diesen Tagen haben wir unsere Ruhetage.

  • Für unsere Hotelgäste: Damit Sie nicht außer Haus gehen müssen, bieten wir Ihnen an diesen beiden Tagen dennoch eine Auswahl aus unserer reduzierten Speisekarte an.

  • Küchenzeiten (Mo. & Di.): Die Küche ist an unseren Ruhetagen von 18:00 bis 19:30 Uhr für Sie da.

An allen anderen Tagen verwöhnen wir Sie wie gewohnt mit unserem vollen kulinarischen Angebot.

Wir wünschen Ihnen einen guten Appetit!

Stornobedingungen laut ÖHVB


Annullierung ohne Stornogebühr:

  • Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes können beide Vertragspartner, d.h. sowohl Gast als auch Beherbergungsbetrieb, ohne Entrichtung einer Stornogebühr den Beherbergungsvertrag lösen.
    Beachten Sie: Die Stornoerklärung muss innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingelangt sein.
  • Erscheint der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht und ist auch kein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart, so hat der Beherberger das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Wurde aber vom Gast eine Anzahlung geleistet, so ist der Raum bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages zu reservieren.

Annullierung mit Stornogebühr:

  • Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu entrichten.
    Beachten Sie: Auch hier muss die Stornoerklärung innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingelangt sein.
  • Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dennoch zur Bezahlung des Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss dabei allerdings in Abzug bringen, was er sich durch die Nichtinanspruchnahme erspart hat (das sind in der Regel 20% beim Zimmerpreis und 30% beim Pensionspreis) oder was er durch die Weitervermietung erhalten hat.
    Beachten Sie: Es besteht die sog. Schadensminderungspflicht. Der Beherberger hat sich um eine anderwertige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume zu bemühen.

Gerichtsstand:

Über Rechtsstreitigkeiten entscheidet das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht.
Ausnahme: Hat der Gast seinen Beschäftigungsort oder seinen Wohnsitz in Österreich, so sind die für diese Orte zuständigen Gerichte anzurufen.


"Bestens informiert durch den Tag"

Damit Sie Ihre Ausflüge in der Wachau perfekt planen können, finden Sie hier die aktuelle Wettervorhersage für Ihren Aufenthalt bei uns. 

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